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Was ist Dienstrad-Leasing?

Dienstrad-Leasing ist die clevere Alternative zum Fahrradkauf. Ihr Arbeitgeber least ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike und überlässt es Ihnen zur freien Nutzung. Das bedeutet, Sie können damit zur Arbeit fahren, aber auch nur die private Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Die monatliche Rate wird per Gehaltsumwandlung direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Das Ergebnis: Sie sparen Steuern und Sozialabgaben und fahren Ihr Traumrad für bis zu 40% günstiger als beim Privatverkauf.

Das Beste daran: Die Abwicklung ist kinderleicht. Sie kommen zu uns, wählen Ihr Wunschrad aus, machen eine Probefahrt und lassen sich dann von uns ein Angebot erstellen. Nach der Genehmigung durch den Arbeitgeber sowie den Leasinganbieter können Sie in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihrem neuen Dienstrad nach Hause fahren!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 40% Ersparnis gegenüber dem Privatverkauf möglich (abhängig von Steuerklasse, Preis und Verdienst)
  • Hochwertige Räder zu erschwinglichen Monatsraten
  • Vollkaskoversicherung inklusive (Diebstahl, Unfall, Vandalismus)
  • Private Nutzung erlaubt und erwünscht - für Freizeit, Sport und Urlaub
  • Geringe Versteuerung: nur 0,25% des Listenpreises
  • Wartung und Service teils inklusive oder kostengünstig ins Leasing aufnehmbar
  • Am Laufzeitende: Rad günstig übernehmen oder neues Rad leasen
  • Persönliche Beratung und Probefahrt bei uns im Geschäft

So funktioniert Dienstrad-Leasing

In 8 einfachen Schritten zu Ihrem Traumrad

Kooperationsvertrag als Grundstein

Bevor Sie ein Dienstrad leasen können, muss Ihr Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Leasinganbieter haben. Darin sind die Spielregeln festgelegt: Preisobergrenze, Anzahl der Räder pro Mitarbeiter, erlaubtes Zubehör und mehr.

Tipp: Ihr Arbeitgeber bietet noch kein Leasing an? Sprechen Sie uns an - wir geben Ihnen gerne Infomaterial mit!
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Beim Leasinganbieter registrieren

Sie erhalten vom Arbeitgeber Zugang zum Onlineportal und melden sich an.

Den Zugang zum Portal erhalten Sie vom Dienstradbevollmächtigten Ihres Unternehmens - meist jemand aus der Personalabteilung, bei kleineren Firmen oft der Chef oder Chefin persönlich.

Nach der Registrierung sehen Sie im Portal, welche Konditionen Ihr Arbeitgeber vereinbart hat: Preisobergrenze, erlaubte Radtypen und so weiter.

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Persönliche Beratung bei uns

Kommen Sie vorbei, machen Sie Probefahrten und finden Sie Ihr Wunschrad.

Jetzt kommt der schönste Teil! Lassen Sie sich in unserem Geschäft umfassend beraten. Fahren Sie verschiedene Modelle Probe und finden Sie das perfekte Rad für Ihre Bedürfnisse.

Egal ob E-Bike für den Arbeitsweg, Mountainbike für die Freizeit oder ein Rad für die ganze Familie - wir nehmen uns Zeit für Sie.

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Individuelles Angebot erhalten

Wir erstellen Ihr Leasingangebot - inkl. Zubehör und Umbauten.

Sobald Sie sich entschieden haben, erstellen wir Ihr individuelles Leasingangebot. Dieses kann auch Umbauten und Zubehör enthalten: Schlösser, Beleuchtung, Ständer, Schutzbleche und mehr.

Was wir brauchen: Ihre E-Mail-Adresse, mit der Sie beim Leasinganbieter registriert sind sowie ein paar weitere Informatione wie Anschrift und Telefonnummer.

Kein digitaler Prozess oder Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen? Kein Problem - wir füllen gerne gemeinsam das Formular Ihres Anbieters aus.
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Angebot bestätigen

Sie bestätigen das Angebot im Portal und leiten es an den Arbeitgeber weiter.

Je nach Anbieter funktioniert die Bestätigung unterschiedlich:

  • Digital bestätigen mit einem Klick
  • Herunterladen, unterschreiben und wieder hochladen
  • Oder per Unterschrift auf dem Formular

Danach geht das Angebot meist automatisch an Ihren Arbeitgeber.

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Freigabe durch den Arbeitgeber

Ihr Arbeitgeber prüft und gibt frei - meist innerhalb von 1-3 Tagen.

Der Dienstradbevollmächtigte prüft, ob alles den vereinbarten Konditionen entspricht und gibt das Angebot frei.

Die gute Nachricht: Die Freigabe erfolgt meist innerhalb von 1-3 Werktagen. Danach geht es automatisch weiter zum Leasinganbieter.
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Freigabe durch den Leasinganbieter

Der Leasinganbieter prüft final und schließt den Vertrag ab.

Der Leasinganbieter prüft alle Angaben und erteilt die finale Freigabe.

Was dann passiert: Der Leasinganbieter kauft uns das Rad ab und verleast es an Ihren Arbeitgeber. Dieser überlässt es Ihnen zur Nutzung - auch privat.

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Ihr Rad ist abholbereit

Wir kontaktieren Sie ab wann eine Abholung möglich ist - bringen Sie zur Abholung Abholcode/Pin und Ausweis mit.

Sobald die Freigabe da ist und das Rad mit Zubehör abholbereit, geben wir Ihnen Bescheid, dass Sie zur Abholung kommen können.

Was Sie mitbringen:

  • Abholcode/Pin (per E-Mail vom Leasinganbieter)
  • Personalausweis oder Reisepass
Sprechen Sie uns gerne an, was bei Ihrem spezifischen Anbieter alles notwendig ist!
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Das Leasing startet - und Sie radeln los

Ab dem nächsten Monat läuft die Rate automatisch über Ihr Bruttogehalt.

Mit der Abholung startet das Leasing. Die monatlichen Raten werden per Gehaltsumwandlung von Ihrem Bruttolohn abgezogen.

Sie müssen sich um nichts kümmern - die Abrechnung läuft automatisch über die Lohnbuchhaltung.

Am Leasingende: Ihre Optionen nach 36 Monaten

  • Rad übernehmen - zum günstigen Restwert (je nach Anbieter zwischen 10-18% der UVP)
  • Neues Rad leasen - nahtloser Übergang in den nächsten Leasingzyklus
  • Rad zurückgeben - Leasing beenden ohne weitere Verpflichtungen
Unser Tipp: Die meisten entscheiden sich für die Übernahme. Informieren Sie sich etwa 3 Monate vorher - wir beraten Sie gerne!

Bereit für Ihr Dienstrad?

Kommen Sie vorbei - wir beraten Sie persönlich und berechnen zusammen Ihre individuelle Ersparnis.

Jetzt mit uns Kontakt aufnehmen
Wichtiger Hinweis zur steuerlichen und rechtlichen Beratung
Die auf dieser Seite bereitgestellten Inhalte, Berechnungsbeispiele und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und unverbindlichen Orientierung. Sie stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und können eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und Aktualisierung der Inhalte übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Häufige Fragen zum Dienstrad-Leasing

Alles, was Sie wissen müssen - verständlich erklärt

Grundlagen

Was ist Dienstrad-Leasing und wie funktioniert es?

Beim Dienstrad-Leasing least Ihr Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es Ihnen zur Nutzung - auch privat. Die monatliche Rate wird per Gehaltsumwandlung von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.

Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben und zahlen effektiv bis zu 40% weniger als beim Privatverkauf (die tatsächliche Ersparnis variiert je nach persönlicher Situation und Anbieter). Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Leasinganbieter ab, Sie wählen Ihr Wunschrad bei uns aus, und nach Genehmigung können Sie Ihr neues Rad abholen.

Was ist die 0,25%-Regel?

Die 0,25%-Regel ist die steuerliche Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung Ihres Dienstrads. Sie versteuern monatlich nur 0,25% des Bruttolistenpreises (UVP).

Beispiel
  • E-Bike Preis: 3.000 €
  • Geldwerter Vorteil: 0,25% = 7,50 € pro Monat

Diese günstige Regelung gilt seit 2020 für alle Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h. Bei S-Pedelecs (über 25 km/h) gilt die 0,5%-Regel.

Wie lange läuft ein Dienstrad-Leasingvertrag?

Die Laufzeit beträgt normalerweise immer 36 Monate (3 Jahre).

Bietet mein Arbeitgeber Dienstrad-Leasing an?

Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach! Über 22,6 Millionen Menschen in Deutschland sind berechtigt ein Rad über den Arbeitgeber zu leasen.

Falls Ihr Arbeitgeber noch keinen Rahmenvertrag hat, sprechen Sie ihn darauf an. Die Einführung ist für den Arbeitgeber in der Regel kostenneutral und ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit. Wir geben Ihnen gerne Informationsmaterial mit.

Was ist der Unterschied zwischen den Leasinganbietern?

Die Anbieter unterscheiden sich in Details wie:

  • Versicherungsleistungen und Serviceumfang
  • Mindest- und Höchstpreise für Räder
  • Laufzeiten und Flexibilität
  • Digitale Abwicklung und Benutzerfreundlichkeit
  • Konditionen am Vertragsende (Restwert)

Als Ihr Fachhändler arbeiten wir mit allen großen Anbietern zusammen und beraten Sie gerne, welcher am besten zu Ihrer Situation passt.

Kosten & Ersparnis

Was ist die monatliche Leasingrate (Nutzungsrate)?

Die monatliche Leasingrate - auch Nutzungsrate oder Umwandlungsbetrag genannt - ist der Betrag, der von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Dieser beinhaltet nur die Kosten für das Rad selbst.

Stellen Sie sich das wie eine umgekehrte Gehaltserhöhung vor: Die Rate senkt Ihr Bruttogehalt und damit auch Ihre Steuerlast - das ist Ihr Vorteil.

Beispiel
  • Monatliche Leasingrate: 85 €
  • Tatsächliche Nettobelastung: 50 €
  • → Ersparnis: 35 € (ca. 41%)
Wichtig: Die Nutzungsrate enthält nur das Rad. Versicherung und Wartung kommen ggf. noch dazu.

Was ist die monatliche Gesamtleasingrate?

Die Gesamtleasingrate ist der komplette Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Sie beinhaltet:

  • Die Rate für das Rad selbst
  • Kosten für die Vollkaskoversicherung
  • Ggf. Kosten für Wartungs- und Inspektionspakete
Beispielrechnung
  • Leasingrate (Rad): 85,00 €
  • Versicherung: + 8,70 €
  • Wartungspaket: + 5,00 €
  • Gesamtleasingrate: 98,70 €
  • Geldwerter Vorteil (0,25% UVP): − 7,00 €
  • → Abzug vom Bruttolohn: 91,70 €

Was ist die tatsächliche Nettobelastung?

Die tatsächliche Nettobelastung ist der Betrag, der Ihnen am Ende des Monats wirklich auf dem Konto fehlt.

Das Prinzip: Obwohl sich Ihr Bruttolohn um 91,70 € verringert, sinkt Ihr Nettolohn nur um ca. 50 €. Den Rest sparen Sie durch geringere Steuern und Sozialabgaben.
Gesamtrechnung über 36 Monate
  • Verkaufspreis des Rads: 3.000 €
  • Monatliche Nettobelastung: 50 €
  • Leasingdauer: 36 Monate
  • Restwert bei Übernahme (17%): 510 €
  • → Ihre Gesamtkosten: 36 × 50 € + 510 € = 2.310 €

Wie viel spare ich im Vergleich zum Barkauf?

Beim Dienstrad-Leasing sparen Sie gleich dreifach:

  • Gehaltsumwandlung: Steuer- und Sozialabgabenersparnis
  • Versicherung inklusive: Keine Extrakosten
  • Wartung auf Wunsch inklusive: Keine separaten Inspektionskosten
Kostenfaktor Barkauf Leasing
Fahrradpreis 3.000 € 3.000 €
Versicherung (3 J.) 300 € Inklusive
Wartung (3 J.) 300 € Inklusive
Gesamtkosten 3.600 € 2.310 €
Ersparnis - 1.290 € (36%)

Lohnt sich Dienstrad-Leasing auch bei günstigeren Rädern?

Ja, auch bei günstigeren Rädern ab dem Mindestpreis (meist 499-849 €) sparen Sie! Die prozentuale Ersparnis bleibt gleich - nur der absolute Betrag ist bei teureren Rädern höher.

Viele nutzen das Leasing gerade, um sich ein hochwertigeres Rad zu gönnen, das sie sich privat nicht leisten würden.

Behalte ich meine Pendlerpauschale mit dem Dienstrad?

Ja! Die Entfernungspauschale steht Ihnen auch mit einem Dienstrad zu. Für jeden Arbeitstag können Sie 0,30 € je Entfernungskilometer (ab dem 21. km: 0,38 €, Stand 2026) steuerlich geltend machen.

Das Dienstrad ist damit doppelt attraktiv: Sie sparen beim Rad selbst UND bei der Steuer durch die Pendlerpauschale.

Radauswahl & Zubehör

Welche Fahrräder können geleast werden?

Grundsätzlich können meistens alle Fahrradtypen geleast werden:

  • Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h mit Tretunterstützung)
  • Mountainbikes, Gravelbikes und Rennräder
  • Trekkingräder und Citybikes
  • Lastenräder und Falträder

Der Mindestpreis liegt je nach Anbieter zwischen 499 € und 849 €. Die meisten Anbieter akzeptieren Räder bis 10.000 € oder 15.000 €, manche sogar bis 20.000 €.

Aufgepasst: Der Arbeitgeber kann auch abweichende Vorgaben machen, z.B. zum Maximalpreis, Fahrradtyp oder der Anzahl der Räder.

Kann ich Zubehör mitleasen?

Ja! Bei den meisten Anbietern können Sie fest mit dem Rad verbundenes Zubehör mitleasen:

  • Schlösser und Fahrradcomputer
  • Beleuchtung und Schutzbleche
  • Gepäckträger
  • Display-Upgrade

Nicht leasingfähig sind in der Regel: Helme, Bekleidung, Kinderanhänger, Werkzeug oder loses Zubehör. Fragen Sie uns - wir wissen genau, was bei welchem Anbieter möglich ist.

Hinweis: Je nach Arbeitgeber oder Leasinganbieter kann es hier auch abweichende Regelungen geben.

Kann ich auch gebrauchte Räder leasen?

Nein, Dienstrad-Leasing ist in der Regel nur für fabrikneue Räder möglich (Ausnahme: Bikeleasing - sprechen Sie uns an). Die Versicherung und Garantie setzen einen bekannten Zustand voraus, und der Wertverlauf muss kalkulierbar sein.

Aber: Am Ende der Laufzeit übernehmen Sie ein gut gepflegtes, hochwertiges Rad zum günstigen Restwert - das ist quasi wie ein Gebrauchtkauf mit Qualitätsgarantie!

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und S-Pedelec?

E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) werden steuerlich wie normale Fahrräder behandelt:

  • 0,25%-Regel für den geldwerten Vorteil
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Kein Versicherungskennzeichen nötig
  • Radwege dürfen genutzt werden

S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten als Kraftfahrzeuge:

  • 0,5%-Regel für den geldwerten Vorteil
  • Führerschein AM erforderlich
  • Versicherungskennzeichen nötig
  • Keine Radwegnutzung
  • Waldwege dürfen nicht befahren werden

Versicherung & Service

Ist eine Versicherung im Dienstrad-Leasing enthalten?

Ja! Bei allen seriösen Anbietern ist eine umfassende Versicherung inklusive - ohne Aufpreis. Diese deckt in der Regel:

  • Diebstahl (auch von Teilen)
  • Vandalismus
  • Unfallschäden und Sturzschäden
  • Material- und Produktionsfehler

Die genauen Leistungen variieren je nach Anbieter. Manche bieten auch einen Pick-up-Service bei Pannen oder weltweiten Schutz. Verschleißschäden werden in der Regel nur von zusätzlich buchbaren Versicherungen abgedeckt.

Was passiert bei Diebstahl meines Dienstrads?

Bei Diebstahl greift die inkludierte Vollkaskoversicherung. So gehen Sie vor:

  • Diebstahl umgehend bei der Polizei anzeigen
  • Leasinganbieter informieren
  • Unterlagen einreichen (wie Anzeige, Fotos etc.)

Nach Bearbeitung erhalten Sie in der Regel die Möglichkeit, ein neues Rad zu leasen. Je nach Anbieter fällt eine kleine Selbstbeteiligung an (meist 10% des Restwertes).

Wichtig: Sichern Sie Ihr Rad immer mit einem hochwertigen Schloss - wir beraten Sie gerne!

Was ist bei einem Unfall oder Sturzschaden?

Auch Unfallschäden sind durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

  • Melden Sie den Schaden dem Leasinganbieter
  • Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie das Rad zur Reparatur zu uns!
  • Die Kosten werden (bis auf eine eventuelle kleine Selbstbeteiligung) von der Versicherung übernommen

Achten Sie darauf, den Schaden zeitnah zu melden und das Rad nicht eigenmächtig reparieren zu lassen.

Wer zahlt für Wartung und Reparaturen?

Das hängt vom gewählten Servicepaket ab. Bei vielen manchen ist ein Inspektions- und Wartungspaket inklusive, bei anderen ist optional gegen einen Aufpreis buchbar. Da die Versicherung ebenfalls mitgeleast werden kann, sind auch hier Ersparnisse im Vergleich zum "Barkauf" möglich.

Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge, Kette und Ritzel sind bei zusätzlichen Verschleißpaketen abgedeckt. Kommen Sie für Inspektionen einfach zu uns - wir kümmern uns um alles!

Muss ich regelmäßig zur Inspektion?

Ja, regelmäßige Inspektionen sind bei den meisten Anbietern Pflicht, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Typischerweise ist eine jährliche Inspektion vorgeschrieben.

Bringen Sie Ihr Rad einfach zu uns - wir dokumentieren die Inspektion fachgerecht und senden die Bestätigung an den Leasinganbieter. So bleibt Ihr Rad in Top-Zustand und voll versichert!

Während der Laufzeit

Kann ich mein Dienstrad auch privat nutzen?

Ja, uneingeschränkt! Das ist einer der größten Vorteile des Dienstrad-Leasings. Sie können Ihr Rad nutzen für:

  • Den Arbeitsweg
  • Einkäufe und Erledigungen
  • Sport und Ausflüge
  • Urlaub

Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Die private Nutzung wird pauschal mit nur 0,25% des Listenpreises pro Monat versteuert.

Kann ich mehr als ein Dienstrad leasen?

Ja, bei den meisten Anbietern können Sie mehrere Räder leasen. Etwa ein E-Bike für den Arbeitsweg und ein Mountainbike für die Freizeit.

Auch Räder für Familienangehörige sind bei vielen Anbietern möglich. Die genaue Anzahl hängt vom Rahmenvertrag Ihres Arbeitgebers ab, die meisten erlauben zwei Räder pro Mitarbeiter!

Kann ich mein Dienstrad auch im Ausland nutzen?

Ja! Sie können Ihr Dienstrad uneingeschränkt im Ausland nutzen, auch im Urlaub. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel europaweit, bei manchen Anbietern sogar weltweit.

Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihren Versicherungsunterlagen. Für Flugreisen: Informieren Sie sich über Transportbedingungen der Airlines für E-Bikes (Akkus sind oft problematisch).

Ist Dienstrad-Leasing auch für Teilzeitkräfte möglich?

Ja, grundsätzlich können auch Teilzeitkräfte ein Dienstrad leasen. Die Ersparnis ist prozentual gleich, nur der absolute Betrag ist bei geringerem Gehalt entsprechend niedriger.

Einige Arbeitgeber setzen eine Mindestarbeitszeit voraus (z.B. 15 Stunden/Woche), um sicherzustellen, dass die Gehaltsumwandlung praktikabel ist. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach.

Sonderfälle

Was passiert bei Jobwechsel während der Laufzeit?

Bei einem Jobwechsel gibt es meist mehrere Möglichkeiten:

  • Arbeitgeberwechsel: Ihr neuer Arbeitgeber übernimmt den Vertrag
  • Vorzeitige Übernahme: Sie übernehmen das Rad zum aktuellen Restwert
  • Rückgabe: Das Rad wird zurückgegeben

Die meisten Anbieter haben Lösungen für diesen Fall - Sie stehen nicht ohne Rad da. Sprechen Sie frühzeitig mit beiden Arbeitgebern und dem Leasinganbieter.

Kann ich ein Dienstrad auch während der Elternzeit nutzen?

Ja, Sie können Ihr Dienstrad während der Elternzeit weiter nutzen! Allerdings endet während der Elternzeit das Gehalt, sodass keine Gehaltsumwandlung möglich ist.

Die meisten Anbieter haben dafür Lösungen:

  • Rate vorübergehend privat zahlen
  • Raten aussetzen und am Ende der Laufzeit nachholen

Sprechen Sie vor der Elternzeit mit Ihrem Arbeitgeber über die Optionen.

Was ist bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit?

Bei Krankheit oder längerer Arbeitsunfähigkeit gelten ähnliche Regelungen wie bei Elternzeit.

  • Solange Sie Gehalt oder Krankengeld beziehen, läuft das Leasing normal weiter
  • Bei längerer Unterbrechung bieten die meisten Anbieter flexible Lösungen

Wichtig: Die Versicherung bleibt aktiv, Sie sind also weiterhin geschützt. Informieren Sie bei längerer Abwesenheit Ihren Arbeitgeber.

Was ist, wenn ich das Rad nicht mehr nutzen kann oder will?

Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist zum Teil möglich, aber mit Kosten verbunden. Sie müssten das Rad zum aktuellen Restwert übernehmen.

Überlegen Sie vor Vertragsabschluss gut, ob Sie das Rad über die gesamte Laufzeit nutzen werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (Jobwechsel, Krankheit) gibt es aber oft kulante Lösungen der Anbieter.

Leasingende

Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Nach 36 Monaten haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Rad übernehmen: Sie kaufen das Rad zum günstigen Restwert (meist 10-18% des Neupreises)
  • Neues Rad leasen: Nahtloser Übergang in den nächsten Leasingzyklus
  • Rad zurückgeben: Sie geben das Rad einfach zurück

Die meisten Leasingnehmer entscheiden sich für die Übernahme. So bekommen Sie ein hochwertiges Rad zu einem Bruchteil des Neupreises! Auch ein Verkauf ist dann kein Problem.

Was ist der Restwert bzw. Übernahmepreis?

Der Restwert oder erwartete Übernahmepreis ist die „Schlussrate", wenn Sie das Rad nach Vertragsende kaufen möchten. Dieser liegt je nach Anbieter zwischen 10% und 18% des ursprünglichen Kaufpreises.

Beispiel
  • Kaufpreis des Rads: 3.000 €
  • Restwert (17%): 510 €

Man spricht von einem „erwarteten" Übernahmepreis, da die Leasinganbieter die Kaufmöglichkeit rechtlich nicht garantieren dürfen - sonst wäre es ein Mietkauf statt Leasing. In der Praxis erhalten Sie aber immer ein Übernahmeangebot.

Unser Tipp: Informieren Sie sich etwa 3 Monate vor Leasingende über Ihre Optionen. Wir beraten Sie gerne, ob sich die Übernahme lohnt!

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